Die Gemeindeverwaltung von Beersel ist bestrebt, ihre Websites gemäß dem flämischen Verwaltungsdekret vom 7. Dezember 2018, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wurde, zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.beersel.be und seine Unterseiten. Diese Website erfüllt teilweise die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Teilweise konform, da einige Teile unserer Website diesen Regeln nicht vollständig entsprechen.
Eingeschränkter Inhalt
1. Nichteinhaltung des Verwaltungsdekrets.
- Für einige Bilder fehlt noch eine korrekte Alternativbeschreibung. Wir bemühen uns, dies bis Ende 2020 für möglichst viele Bilder zu korrigieren. Anschließend werden wir regelmäßig erneute Tests durchführen.
2. Unverhältnismäßige Belastung
- Die Webrichtlinien stellen hohe Anforderungen an PDFs. Bestimmte Informationen werden als PDF bereitgestellt. Die lokale Regierung kann nicht garantieren, dass alle diese Dateien den Webrichtlinien entsprechen.
www.beersel.be wird derzeit noch auf Barrierefreiheit getestet. Die Kriterien werden daher im Zuge der Tests weiter ergänzt und aktualisiert.
Ansatz zur Förderung der Zugänglichkeit
Die Gemeinde Beersel hat folgende Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen:
- Interne Prüfung vor der Veröffentlichung: Die Webredakteure prüfen alle Inhalte vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit.
- Regelmäßige interne Kontrolle: Die Webredakteure führen Zwischenprüfungen der Inhalte durch.
- Die Website wird regelmäßig automatisch mithilfe des LCP-Barrierefreiheitstools überprüft. Dieses Tool dient dazu, die Website anhand der Richtlinien für digitale Barrierefreiheit zu testen, einschließlich einer Kontrastprüfung. Bei der letzten Überprüfung am 19. Februar 2020 erreichte die Website 72 % in Bezug auf die technische Barrierefreiheit.
Rückmeldung
Haben Sie Probleme mit der Zugänglichkeit der Website? Bitte melden Sie dies per E-Mail an communicatie@beersel.be . Fügen Sie den Link zu der Webseite hinzu, auf der das Problem aufgetreten ist.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit der Antwort auf Ihr Feedback unzufrieden? Dann können Sie über das Beschwerdeformular eine Beschwerde einreichen.
